Begleithundprüfung

Begleithundprüfung

Die Begleithundprüfung dient dem Nachweis, dass Hund und Hundeführer der Grundregeln des Gehorsams und des gemeinsamen Verhaltens in der Öffentlichkeit mächtig sind.

Des Weiteren ist die Prüfung Basis für weiterführende Ausbildungen und die Teilnahme an Turnieren.

Der Hundeführer sollte Mitglied im DVG oder in einem Verein sein, der dem VDH angeschlossen ist. Das Zulassungsalter für die Begleithundprüfung beträgt fünfzehn Monate. Auch der Hundebesitzer muss seine erworbenen Grundkenntnisse (Sachkundenachweis) nachweisen.

Ihre AnsprechpartnerInnen:
Dennis Dietz, Tel. 01578 1279990
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